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   VG Düsseldorf, 04.03.2009 - 31 K 5472/08.O   

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https://dejure.org/2009,28768
VG Düsseldorf, 04.03.2009 - 31 K 5472/08.O (https://dejure.org/2009,28768)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.03.2009 - 31 K 5472/08.O (https://dejure.org/2009,28768)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. März 2009 - 31 K 5472/08.O (https://dejure.org/2009,28768)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gehaltskürzung in einer gegenüber einem Gerichtsvollzieher erlassenen Disziplinarverfügung; Innerdienstliches Dienstvergehen des Gerichtsvollziehers in Form eines schuldhaften Verstoßes gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Büroorganisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Magdeburg, 29.01.2013 - 8 A 5/11

    Disziplinarklage Gerichtsvollzieherin mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst

    Dies schließt gewisse Mängel der Arbeitsweise ein, wie sie selbst bei sehr fähigen und ausgesprochen zuverlässigen Beamten vorkommen können (vgl.: VG Magdeburg, U. v. 08.06.2011, 8 A 16/10 MD mit Verweis auf VG Düsseldorf, U. v. 04.03.2009, 31 K 5472/08.O; juris).
  • VG Magdeburg, 08.06.2011 - 8 A 16/10

    Disziplinarrecht: Geschäftsführung einer Gerichtsvollzieherin; Bargeldbestand;

    Das VG Düsseldorf sieht eines Ansehensverlust der Justiz darin, wenn es bei einem Gerichtsvollzieher aufgrund mangelnder Büroorganisation zu Vollstreckungsausfällen kommt (Urteil v. 04.03.2009, 31 K 5472/08.O; juris).

    Dies schließt gewisse Mängel der Arbeitsweise ein, wie sie selbst bei sehr fähigen und ausgesprochen zuverlässigen Beamten vorkommen können (vgl. VG Düsseldorf, Urteil v. 04.03.2009, 31 K 5472/08.O; juris).

  • DG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2011 - DG 4/09

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Disziplinarverfügung wegen des

    Danach sind Widerspruchsverfahren auch in Disziplinarangelegenheiten nicht mehr erforderlich (so auch 1. Landesdisziplinarkammer des VG Düsseldorf im Urteil von 04.03.2009, AZ: 31 K 5472/08.O).
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