Rechtsprechung
VG Düsseldorf, 04.03.2009 - 31 K 5472/08.O |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,28768) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gehaltskürzung in einer gegenüber einem Gerichtsvollzieher erlassenen Disziplinarverfügung; Innerdienstliches Dienstvergehen des Gerichtsvollziehers in Form eines schuldhaften Verstoßes gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Büroorganisation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Magdeburg, 29.01.2013 - 8 A 5/11
Disziplinarklage Gerichtsvollzieherin mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst
Dies schließt gewisse Mängel der Arbeitsweise ein, wie sie selbst bei sehr fähigen und ausgesprochen zuverlässigen Beamten vorkommen können (vgl.: VG Magdeburg, U. v. 08.06.2011, 8 A 16/10 MD mit Verweis auf VG Düsseldorf, U. v. 04.03.2009, 31 K 5472/08.O; juris). - VG Magdeburg, 08.06.2011 - 8 A 16/10
Disziplinarrecht: Geschäftsführung einer Gerichtsvollzieherin; Bargeldbestand; …
Das VG Düsseldorf sieht eines Ansehensverlust der Justiz darin, wenn es bei einem Gerichtsvollzieher aufgrund mangelnder Büroorganisation zu Vollstreckungsausfällen kommt (Urteil v. 04.03.2009, 31 K 5472/08.O; juris).Dies schließt gewisse Mängel der Arbeitsweise ein, wie sie selbst bei sehr fähigen und ausgesprochen zuverlässigen Beamten vorkommen können (vgl. VG Düsseldorf, Urteil v. 04.03.2009, 31 K 5472/08.O; juris).
- DG Nordrhein-Westfalen, 05.04.2011 - DG 4/09
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Disziplinarverfügung wegen des …
Danach sind Widerspruchsverfahren auch in Disziplinarangelegenheiten nicht mehr erforderlich (so auch 1. Landesdisziplinarkammer des VG Düsseldorf im Urteil von 04.03.2009, AZ: 31 K 5472/08.O).